Massageangebot
Abrechnung mit Krankenkassen
Meine Ausbildung berechtigt die Registrierung beim EMR (Erfahrungs Medizinisches Register) und der ASCA (Schweizerische Stiftung für Komplementärmedizin), daher besteht die Möglichkeit, dass Sie die Behandlungskosten bei Ihrer Krankenkasse abrechnen können. Die Bedingungen dafür sind eine Zusatzversicherung für Alternativmedizin und/oder eine Überweisung Ihres Arztes.
Es ist zu beachten, dass nicht alle Krankenkasse beim EMR oder der ASCA registriert sind. Jeder Versicherer entscheidet selbst, ob er eine Methode vergütet, in welchem Umfang er Vergütungen leistet und ob er die Vergütung von weiteren oder anderen Voraussetzungen als der EMR und ASCA Registrierung abhängig macht. Jeder Versicherer kann diesen Entscheid jederzeit abändern.
Die genauen Angaben zur Vergütungspraxis können Sie beim jeweiligen Versicherer einholen.